Bei Mängeln an einer neuen Küche stellt sich schnell die Frage: Gewährleistung oder Garantie? Beides wird oft verwechselt, unterscheidet sich aber deutlich. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich gegen den Verkäufer. Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wie lange sie gelten und wie Sie Mängel richtig reklamieren.
Gewährleistung und Garantie im Vergleich
| Merkmal | Gesetzliche Gewährleistung | Herstellergarantie |
|---|---|---|
| Grundlage | Gesetz (BGB) | Freiwilliges Versprechen |
| Ansprechpartner | Verkäufer (Küchenstudio) | Hersteller |
| Dauer | 2 Jahre ab Übergabe | Nach Garantiebedingungen, z. B. 2–10 Jahre |
| Umfang | Mängel, die bei Übergabe vorlagen | Laut Bedingungen, oft nur bestimmte Teile |
| Ausschluss möglich? | Gegenüber Verbrauchern nicht | Hersteller legt Bedingungen fest |
So funktioniert die Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Tritt ein Mangel innerhalb des ersten Jahres auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag. Der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen. Danach liegt die Beweislast bei Ihnen. Sie haben zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Austausch. Scheitert diese, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Normaler Verschleiß und unsachgemäße Nutzung sind nicht abgedeckt.
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Herstellergarantien bei Möbeln und Geräten
Viele Küchenmöbelhersteller geben freiwillige Garantien, etwa auf Korpusse oder Beschläge. Auch Gerätehersteller wie Miele, Bosch oder Siemens bieten teils verlängerte Garantien, manchmal nach Registrierung. Lesen Sie die Bedingungen genau: Oft sind Verschleißteile, Glas oder Leuchtmittel ausgeschlossen. Die Garantie ergänzt die Gewährleistung, ersetzt sie aber nicht. Infos zu Geräten finden Sie unter Elektrogeräte.
Mängel richtig reklamieren
- Mangel mit Fotos und Datum dokumentieren
- Schriftlich beim Küchenstudio melden, nicht nur telefonisch
- Angemessene Frist zur Nachbesserung setzen, etwa zwei bis drei Wochen
- Bei Gerätedefekten zusätzlich Herstellergarantie prüfen
- Bei Streit Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle einschalten
Viele Mängel lassen sich vermeiden, wenn die Montage sorgfältig abgenommen wird.
Typische Gewährleistungsfälle
- Aufquellende Arbeitsplatte durch undichte Fuge
- Abblätternde Folie an Fronten
- Defekte Auszüge oder Scharniere
- Farbabweichungen zwischen Fronten
- Geräte mit Funktionsstörung
Achten Sie bereits im Vertrag auf klare Angaben, siehe Vertrag und Anzahlung. Wenn Sie Wert auf guten Service legen, können Sie bei der Anfrage gezielt danach fragen und kostenlos Küchenangebote anfordern.
KITCHENCHECK-Tipps
- Bewahren Sie Kaufvertrag, Rechnung und Abnahmeprotokoll mindestens zwei Jahre auf.
- Registrieren Sie Geräte beim Hersteller, wenn dadurch die Garantie verlängert wird.
- Melden Sie Mängel möglichst früh – im ersten Jahr ist Ihre Beweislage deutlich besser.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Gewährleistung bei einer Küche?
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Im ersten Jahr wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Ist die Herstellergarantie dasselbe wie die Gewährleistung?
Nein. Die Gewährleistung ist gesetzlich und richtet sich an den Verkäufer, die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers mit eigenen Bedingungen.
Kann das Küchenstudio die Gewährleistung ausschließen?
Gegenüber Verbrauchern ist ein Ausschluss bei neuer Ware nicht zulässig. Bekannte, im Vertrag dokumentierte Mängel sind jedoch nicht reklamierbar.